Leistungen

IGeL Leistungen

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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinisch sinnvolle Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind und die daher von diesen in der Regel nicht erstattet werden.

Nach den gesetzlichen Grundregeln müssen wir Sie als Patient oder Eltern vorab über diesen Umstand, den Nutzen, die etwaigen Risiken sowie die Kosten aufklären. Sie erhalten von uns immer ein Infoblatt mit Rechnung die sie abtrennen und gegebenenfalls bei der Krankenkasse einreichen können. In manchen Fällen übernehmen die Kassen aus Wettbewerbsgründen die Kosten.

Da wir uns als umfassender Servicepartner für die Gesundheit Ihres Kindes sehen, beschränken wir uns auf medizinisch zweifellos sinnvolle und häufig nachgefragte Leistungen.

Einige Kindergärten verlangen zu Begin des Kindergartenjahres ein ärztliches Attest, ob das Kind gesund ist und frei von ansteckenden Erkrankungen. Dies soll der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheitsstörungen, insbesondere Infektionserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen dienen, ohne die es ggf. zu Folgeschäden oder aber zur Ansteckung weiterer Personen in der Einrichtung kommen könnte. Sofern keine in diesem Zusammenhang bedeutsame Erkrankung bereits bekannt ist,  sind solche Untersuchungen nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit nicht übernommen.

Kosten: 10 €.

Bei ca. 1-2 % der Neugeborenen liegt eine angeborene krankhafte Veränderung der Nieren vor. Dies kann das Fehlen einer der beiden Nieren, eine ungewöhnliche Form oder Lage einer Niere, aber auch eine Veränderung des Nierengewebes (zum Beispiel Zystenniere), eine durch ein Abflusshindernis verursachte Erweiterung der Niere oder der Harnleiter oder ein Tumor sein. Diese Erkrankungen können längere Zeit unerkannt bleiben und zu einer weiteren Schädigung der Niere oder aber auch einer Gefährdung des Patienten führen. Werden diese Veränderung rechtzeitig (in der Regel zwischen U4 und U5) erkannt, kann nach weiterführender Diagnostik und Überweisung an einen Spezialisten ggf. eine Therapie notwendig sein. Dies kann helfen Komplikationen und Folgeschäden zu vermeiden und den Verlauf der Erkrankung positiv zu beeinflussen. Die Ultraschalluntersuchung der Nieren und der Blase ist einfach, schnell und ohne Nebenwirkungen. Obwohl bereits einzelne gesetzliche Kassen diese Leistung im Rahmen von Zusatzvorsorge-Programmen übernehmen, ist die Untersuchung ohne vorbestehenden Verdacht oder Beschwerden keine Regelleistung.

Kosten: 25 €.

NO steht für Stickstoffmonoxid. Das Gas wird bei Entzündungen in der Lunge vermehrt gebildet. Daher spiegelt der NO-Wert in der Ausatemluft das Ausmaß der Entzündung in den kleinen Atemwegen wieder. Je höher der NO-Wert, desto stärker ist die Entzündung in der Lunge. Diese Entzündung spielt beim Asthma eine entscheidende Rolle und geht einer Einschränkung der Lungenfunktion oft voraus.

Eine erhöhte Entzündung kann auch ohne Atemnot zu einer Lungenschädigung führen, auf der anderen Seite weisen Patienten mit normalem NO- Wert meist einen stabileren Verlauf auf, das Risiko für schwere Asthmaanfälle mit Atemnot sinkt. Damit ist die NO- Messung neben der Lungenfunktion eine gute Methode, den Schweregrad eines Asthmas zu beurteilen. Mit ihr lassen sich Medikamente genauer dosieren. Insbesondere kann das Asthma-Risiko bei Therapiereduktion verringert werden. Die Messung von Stickstoffmonoxid in der Ausatemluft erfordert vom Patienten nur einen Atemzug. Sie ist einfach, schnell und ohne Nebenwirkungen. Diese Leistung wird jedoch noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Kosten: 20 €.

Vereine, in denen Kinder und Jugendliche an Freizeitsport teilnehmen, z. Bsp. Schwimmen oder Turnen, verlangen oft zur eigenen Absicherung ein ärztliches Attest, ob das Kind gesund ist und uneingeschränkt Sport betreiben darf. Dies soll der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheitsstörungen bei Kindern und Jugendlichen dienen, ohne die es ggf. zu Folgeschäden oder einer lebensgefährlichen Situation im Zusammenhang mit der Sportausübung kommen könnte (z.Bsp. Asthma, Herzfehler, Krampfleiden). Im Gegensatz zu Leistungssport, bei dem die Kinder an Wettbewerben und intensivem Training teilnehmen, ist hier meist eine kurze körperliche Untersuchung ohne weitere Diagnostik ausreichend, insbesondere wenn das Kind regelmäßig in ärztlicher Betreuung bei uns ist. Sofern keine in diesem Zusammenhang bedeutsame Grunderkrankung bekannt ist,  sind solche Untersuchungen nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit nicht übernommen.

Kosten: 10 €.

Vereine, in denen Kinder und Jugendliche im Rahmen von Leistungssport an Wettbewerben und intensivem Training teilnehmen, verlangen oft zur eigenen Absicherung ein ärztliches Attest, ob das Kind gesund ist und uneingeschränkt Sport betreiben darf. Dies soll der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheitsstörungen bei Kindern und Jugendlichen dienen, ohne die es ggf. zu Folgeschäden oder einer lebensgefährlichen Situation im Zusammenhang mit der Sportausübung kommen könnte (z.Bsp. Asthma, Herzfehler, Krampfleiden). Sofern keine in diesem Zusammenhang bedeutsame Grunderkrankung bekannt ist, sind solche Untersuchungen nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit nicht übernommen.

Kosten: 25 €.

Früherkennungsvorsorge-Untersuchungen haben sich zur rechtzeitigen Erkennung von Gesundheitsstörungen bei Kindern und Jugendlichen bewährt. Hierdurch kann frühzeitig auf Gefährdungen reagiert werden und ggf. nach weiterführender Diagnostik mit einer Therapie begonnen werden. Dies hilft Folgeschäden zu verhindern und den weiteren Verlauf positiv zu beeinflussen. In diesem Vorsorgeplan bestehen nach Ansicht von Experten jedoch Lücken. So werden die üblichen Vorsorgen U2 bis U9 und J1 nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn die Untersuchung in einem bestimmten Alter (Zeitfenster) durchgeführt wurde. Wird dies jedoch vergessen, bleibt die möglichst zeitnahe Untersuchung dennoch sinnvoll, wird jedoch nicht mehr übernommen. Darüber hinaus hat man die Lücken zwischen der U9 mit 5 bis 5½ Jahren und der J1 mit 12 bis 14 Jahren durch weitere Untersuchungen geschlossen:

U10 (7-8 Jahre)                           U11 (9-10 Jahre)                         J2 (16-17 Jahre)

Obwohl bereits die meisten gesetzlichen Krankenkassen in Bayern diese Vorsorgen im Rahmen von Zusatzvorsorge-Programmen übernehmen, sind die Untersuchungen weiterhin keine Regelleistung und daher bei  bestimmten Kassen auch nicht erstattungsfähig.

Kosten: 50 €.

Die rasche Diagnose noch in der Praxis kann bei einzelnen Infektionserregern von Vorteil sein, da eine rasche intensivierte Behandlung den weiteren Verlauf positiv beeinflussen kann und Kontaktpersonen besser geschützt werden können. So kann bei schwerer Grippe (Influenza) in den ersten 2 Tagen ein antivirales Medikament den Verlauf abmildern. Der RSV-Virus kann bei Säuglingen und Kleinkindern zu einer schweren Entzündung der kleinsten Atemwege führen, die einer raschen intensivierten Behandlung, ggf. Einweisung in eine Klinik bedarf. Infektionen der A-Streptokokken können unbehandelt (Antibiotika) zu einer schweren Mitbeteiligung an Herz oder Nieren führen. Der Schnelltest wird durch einen Schleimhautabstrich an Rachen oder in der Nase durchgeführt. Er ist einfach, schnell und ohne Risiko. Generell sind der Schnelltest auf Influenza und RSV, bei Jugendlichen ab 16 Jahren und Erwachsenen auch der Schnellnachweis auf Streptokokken A nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit nicht übernommen.

Kosten: Influenza: 20 €, RSV: 15 €, Streptokokken-A: 15 €.

Bei Reisen in andere Länder sind nach Empfehlungen der Tropenmedizinischen Fachgesellschaften und des Robert-Koch-Instituts ggf. zusätzliche Vorsorgemaßnahmen (z. Bsp. Schutz vor Stechmücken, Ernährungsempfehlungen) und Reiseimpfungen ratsam.

Hierdurch sollen insbesondere schwere Infektionserkrankungen und mögliche Folgeschäden vermieden werden. Reiseberatungen und durch Reisen notwendige, in Deutschland nicht allgemein empfohlene Impfungen sind nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und deren Kosten werden daher auch nicht übernommen.

Der Impfstoff muss in der Apotheke gekauft werden. Kosten: 20-33 €.