VORSORGEUNTERSUCHUNGEN

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis J2

Vorsorgeuntersuchungen U1 bis J2

Von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr hat Ihr Kind beim Kinder- und Jugendarzt 11 Vorsorgetermine im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus gibt es 3 Zusatzvorsorgen (U10, U11 und J2), die von den meisten Krankenkassen freiwillig im Rahmen von Zusatzprogrammen bezahlt werden.
Die Vorsorgeuntersuchungen sollen sicherstellen, dass Störungen und Erkrankungen von Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen insbesondere solche, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefährden, möglichst schnell durch einen Kinder- und Jugendarzt erkannt werden, um rechtzeitig eine entsprechende Therapie einleiten zu können.
Diese Vorsorgen beruhen in erster Linie auf den Erfahrungen der Kinder- und Jugendmediziner, die täglich in Ihrer Praxis eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen im unterschiedlichsten Alter sehen. Diese große Erfahrung im Vergleich mit Gleichaltrigen ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erkennen und die fachliche Betreuung von Störungen im jeweiligen Alter.

Hier ein kurzer Überblick: